Schweizer Biplace- und Fluglehrerausbildung

Wer den Schweizer Titel Biplace-Pilot erwerben möchte, muss im Vorfeld ein vom SHV anerkanntes Sicherheitstraining absolvieren. X-dream Fly ist federführend in der Ausarbeitung dieser Ausbildungsrichtlinien und war in der Arbeitsgruppe die die Anforderungen an die Siku-Trainer ausgearbeitet hat. Selbstverständlich haben wir den Titel „Sicherheitstrainer SHV“ und somit haben wir die Erlaubnis dich auf dem Weg zum Biplace-Pilot oder Fluglehrertitel beim Sicherheitstraining zu begleiten.

BEACHTE dass ein solches Sicherheitstraining Zulassungsvoraussetzung für die Teilprüfung Biplace 1 ist.

Unter folgendem Link findest du die Weisungen:
chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.shv-fsvl.ch/fileadmin/files/redakteure/Allgemein/Ausbildung/Weisungen/Weisung_SIKU_DE.pdf

Unter folgendem Link findest du die geforderten Manöver:
chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.shv-fsvl.ch/fileadmin/files/redakteure/Allgemein/Ausbildung/Pruefungen/GS_Biplace1/SIKU-Manoever_Biplace1_Kandidaten_DE_FR.pdf

Die geforderten Manöver müssen vom Piloten „beherrscht“ werden! Ein einmaliges betreutes Erfliegen des Manövers reicht nicht aus!

Unter folgendem Link findest du das Ausbildungskontrollblatt „Gleitschirm Biplace 1“:
chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.shv-fsvl.ch/fileadmin/files/redakteure/Allgemein/Ausbildung/Pruefungen/GS_Biplace1/Ausbildungskontrollblatt_Biplace_1_DE_V.7.21.pdf

Es ist die Aufgabe des Piloten/Aspiranten die entsprechende Bestätigung des Sikus genügend früh unterschreiben zu lassen (Ausbildungskontrollblatt). Ein nachträgliches Beantragen eines Siku ist nicht möglich.

Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung

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